Ihr Leut, laßt’s Prozessieren sein! Es bringt Euch nimmermehr was ein;
Verloren geht bald Kalb und Kuh, sammt Haus und Hof und Ihr dazu.
Wie Ihr es hier im Bilde könnt sehn, zwei streitend gegenüber stehn;
Indessen melkt in guter Ruh, der Advokat die fette Kuh.

Kanzlei

Wir bieten unseren Mandanten eine hoch qualifizierte Beratung in allen Notar- und Rechtsanwalts­angelegen­heiten. Sie können sich auf uns verlassen. Deshalb ist für uns Offenheit ein ganz wesentlicher Faktor einer funktionierenden Geschäftsbeziehung. Wir reden Klartext. Denn wir sind keine Rechtsverdreher, sondern Ihre Rechtsvertreter. Nicht immer ist ein Gerichts­verfahren die bessere Lösung. Sollte die außergerichtliche Geltend­machung Ihrer berechtigten Ansprüche jedoch scheitern, sind wir auch im gerichtlichen Verfahren jederzeit ein verlässlicher Partner.

Notarielle Tätigkeit

Die Partner Bettina Koch-Fahs und Andrej Pletter sind Notare. Von ihnen werden sämtliche Arten von notariellen Urkundsgeschäften in den Bereichen Immobilien, Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe und Schenkung, Unternehmen, Vorsorgevollmacht, Streit­vermeidung, Schlichtung und Mediation durchgeführt. Die Notare der Kanzlei sind auch als Rechtsanwälte tätig. Gerade ihre Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen unseren Mandanten im Rahmen der notariellen Tätigkeit vorausschauende und konfliktvermeidende Vertragsgestaltungen.

Anwaltliche Tätigkeit

Die anwaltliche Beratung unserer Mandanten, ggf. auch bundesweit, ist der Schwerpunkt neben der notariellen Tätigkeit. Wir vertreten Sie bei jedem Amts-, Land- und Ober­landes­gericht in Deutschland, sowie bei den Sonder­gerichts­barkeiten (Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungs­gerichts­barkeit) bis hin zu den ent­sprechenden Bundes­gerichten.
Insbesondere stellen das Arbeitsrecht, das Familien- und Erbrecht sowie das Verkehrs­recht unsere Schwer­punkte dar. Da wir uns als Allgemein­kanzlei verstehen, beraten wir Sie natürlich auch in sämtlichen anderen Rechtsgebieten.

Wir beraten Sie in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Dazu gehören beispielsweise das gesamte Kaufrecht und das Werkvertragsrecht. Wir stehen Ihnen bei außergerichtlichen Vertragsverhandlungen zur Seite, setzen aber auch zivilrechtliche Forderungen außergerichtlich sowie gerichtlich für Sie durch. Für unsere Mandanten betreiben wir ein effizientes Forderungsmanagement, um Zahlungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die Liquidität zu erhalten.

Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dabei beraten wir in diesem Bereich Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Die Kanzlei hat sich bewusst dafür entschieden, beide Seiten zu vertreten. Dies hat für unsere Mandanten den Vorteil, dass wir wissen, wie die jeweils andere Seite denkt und handelt.

Wir sind sowohl im individuellen Arbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig.

Das Familien- und Erbrecht wird in unserer Kanzlei von der Rechts- und Fachanwältin Bettina Koch-Fahs vertreten.
Bettina Koch-Fahs begleitet Sie kompetent in allen Facetten des Familienrechts, insbesondere Scheidung, Vermögens­aus­einander­setzung und Unterhaltsverpflichtungen inkl. Umgangsrecht und elterlicher Sorge.
Im Erbrecht steht vordergründig die Beratung zur Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten, z.B. durch Testament oder Erbvertrag, um durch klare testamentarische Regelungen Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Nicht immer ist die Erbfolge klar geregelt, so dass es zu Erbstreitigkeiten kommt und soweit möglich eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung durchgeführt werden muss. Auch die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen gehört zu den erbrechtlichen Streitigkeiten.

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechtes. Im Gesellschaftsrecht geht es um die rechtliche Organisation Ihres Unternehmens. Beispielsweise erstellen und prüfen wir Gesellschaftsverträge und beraten Sie bei Anteilsübertragungen und Anteilsverkäufen. Wir stehen Ihnen von der Wahl der Gesellschaftsform an bis hin zur Liquidation zur Seite.

Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Es ist großenteils im Handelsgesetzbuch geregelt. Wir beraten im Handelsrecht vorwiegend mittelständische und kleinere Unternehmen sowie Einzelkaufleute.

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Das Spektrum reicht von „kleinen Delikten“ bis hin zur Verteidigung bei Kapitalverbrechen. Wir übernehmen die Strafverteidigung im Rahmen der Wahl- und Pflichtverteidigung, stehen aber auch dem Geschädigten als Nebenklagevertreter zur Seite.

Unsere Kanzlei ist mit zwei Fachanwälten im Verkehrsrecht eine hochspezialisierte Anwaltskanzlei in diesem Bereich. Ein Schwerpunkt liegt in der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit den Beteiligten (Versicherungen, Polizei, Reparaturwerkstatt, etc.), damit Sie schnellstmöglich den Ihnen entstandenen Schaden vollständig ersetzt bekommen.

Wir vertreten Sie natürlich auch im gesamten verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeiten-recht sowie in allen Führerscheinangelegenheiten.

Letztlich beraten und vertreten wir seit vielen Jahren Autohäuser, Fuhrparks und Werkstätten in allen rechtlichen Belangen.

Online Schadenmeldung

Die Kanzlei vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Versicherungsvertragsrechts.

Dazu gehören beispielsweise die Bereiche Sachversicherung, Personenversicherung, Transportversicherung sowie Haftpflichtversicherung und Vertrauensschaden- und Kreditversicherung.

Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern und das gerichtliche Verfahren nicht der richtige Weg sein, begleiten wir unsere Mandanten gerne auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens bei dem Ombudsmann für Versicherungen.

Im Verwaltungsrecht geht es um das Rechtsverhältnis zwischen Bürger/Unternehmen und Behörde. Wir beraten Sie dabei in allen Belangen, sei es beispielsweise im Verkehrsverwaltungsrecht, im öffentlichen Bau- und Umweltrecht, im Gewerberecht sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Mietrechts. Dazu gehören beispielsweise die Fälligkeit des Mietzinses, die Überlassung der Mietsache an Dritte, wie auch die Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung. Zu unseren Mandanten zählen Mieter wie auch Vermieter.

Das Wohnungseigentumsrecht ist geprägt von Spannungen zwischen Eigentümern, Beirat und Verwalter. Die Grundlage bilden das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Wir beraten Wohnungseigentümer dahingehend in allen juristischen Belangen.

Rechtsanwälte / Notare

Bettina Koch-Fahs
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

koch-fahs@koch-fahs.de

Bettina Koch-Fahs

Bettina Koch-Fahs ist als Notarin seit über 25 Jahren umfassend in allen Bereichen des Notariats tätig. Im anwaltlichen Bereich betreut sie sämtliche familienrechtliche Angelegenheiten, insbesondere Streitigkeiten betreffend den Vermögensausgleich, Unterhaltsstreitigkeiten, Sorgerechtsverfahren und selbstverständlich auch Scheidungsverfahren. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Erbrecht.

Geb. am 07.04.1961 in Bremen, Abitur 1980 in Buchholz, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg beendet mit dem 1. Staatsexamen 1987, Referendariat in Stade, Rotenburg, Bremen und Lüneburg, 2. Staatsexamen 1990, als Rechtsanwältin tätig in Buchholz seit 1990, Notarin seit Februar 1996.

Fritz Falk
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

falk@koch-fahs.de

Fritz Falk

Fritz Falk vertritt neben den allgemeinen zivil-wirtschafts­rechtlichen Mandaten überwiegend im Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Durchsetzung oder Abwehr einzelner Personal­maßnahmen, im Kündigungsschutz oder anlässlich Betriebs­umwandlungen. Er berät und vertritt zudem im Baurecht Werk­unternehmer sowie Bauherren, in mietrechtlichen Angelegenheiten, ferner verteidigt er in ausgesuchten Strafsachen.

Geb. am 02.08.1972 in Niebüll, aufgewachsen in Friesland und der Nordheide mit schulischem Abschluss in Buchholz. Studierte in Marburg und Hamburg Rechts­wissenschaften und Politik. 1. Staats­examen in Hamburg, im Anschluss das Referendariat in Winsen/Luhe, Lüneburg, Seevetal und Buchholz. Nach 2. Staatsexamen in Hannover seit Anfang 2005 Rechtsanwalt.

Andrej Pletter
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
VERTRAUENSANWALT DES ACE AUTO CLUB EUROPA

pletter@koch-fahs.de

Andrej Pletter

Andrej Pletter berät als Notar umfassend in allen notariellen Belangen. Als Rechtsanwalt arbeitet er hauptsächlich im Versicherungsrecht und im Verkehrsrecht. In diesen Bereichen berät er u. a. Autohäuser und deren Kunden sowie größere Fuhrparks. Als ACE Vertrauensanwalt steht er den ACE Mitgliedern bei allen Fragen rund ums Auto zu Verfügung. Aufgrund seiner Vielzahl positiv erstrittener Urteile im Verkehrsrecht führt ihn die Fachzeitschrift „Unfallregulierung effektiv UE“ als Spezialist in diesem Bereich. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Reiserecht.

Er ist Mitglied des Verkehrsgerichtstags und der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein.

Geb. am 18.10.1981 in München, Abitur 2001 in Passau, Bundeswehr von 2001 bis 2003 in Regensburg, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Athen/Griechenland beendet mit dem 1. Staatsexamen 2010, Re­fe­ren­dariat in Schleswig-Holstein, Hamburg und Nikosia/Zypern. 2. Staatsexamen 2013, seit dem als Rechtsanwalt tätig. Seit 2017 ist er auch Fachanwalt für Verkehrsrecht, seit 2020 zudem als Notar tätig.

Zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Ordnungswidrigkeitenanzeige, NZV 2021, 333 (Anmerkung zum Urteil des AG Castrop-Rauxel vom 2.6.2020, Az. 6 OWi-251 Js 2381/19-2/20).

„Derselbe Kulturkreis“ bei Unfallbeteiligten ist kein Indiz für einen fingierten Unfall, NZV 2021, 431 (Anmerkung zum Urteil des LG Hamburg vom 14.2.2020, Az. 306 O 231/18).

Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Anmietung eines Miettaxis, NZV 2021, 480 (Anmerkung zum Urteil des LG Lübeck vom 15.1.2021, Az. 17 O 345/19).

Wahlrecht des Vorausfahrenden auf einem Abbiegerfahrstreifen endet mit dessen Einordnung, NZV 2020, 375 (Anmerkung zum Urteil des KG vom 18.11.2019, Az. 22 U 18/19).

Vollstreckbarkeit europäischer Bußgelder, NJW 2020, 824.

Zulässigkeit des Wechsels von fiktiver auf konkrete Abrechnung auch nach rechtskräftigem Urteil, NZV 2020, 151 (Anmerkung zum Urteil des LG Hamburg vom 15.4.2019, Az. 331 S 65/17).

Nutzungsausfallentschädigung bis zum Tag der Auszahlung der Ersatzleistung, wenn der Geschädigte nachweislich nicht in Vorleistung gehen konnte (zum AK II des 58. VGT), NZV 2020, 51 (Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.5.2019, Az. 1 U 115/18).

Erstattung der Umsatzsteuer bei Reparatur des Unfallfahrzeugs durch Leasingnehmer, NJW 2019, 3795 (Anmerkung zum Urteil des OLG Brandenburg 22.8.2019, Az. 12 U 11/19).

Ein halber Spurwechsel reicht grundsätzlich für die alleinige Haftung des Spurwechslers, NZV 2019, 640 (Anmerkung zum Urteil des OLG Celle vom 22.05.2019, Az. 14 U 153/18).

Volle Haftung des Vorausfahrenden bei Beschädigung eines nachfolgenden Kfz durch herumfliegenden Gegenstand, NZV 2020, 101 (Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.04.2019, Az. 1 U 170/16).

Keine fiktive Abrechnung ohne Zustimmung des Leasinggebers, NZV 2019, 424 (Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.1.2019, Az. VI ZR 481/17).

§ 23 Ia StVO untersagt nicht das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes, sondern dessen hiermit verbundene Benutzung, NZV 2019, 374 (Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 03.01.2019, Az. 2 Rb 24 Ss 1269/18).

Strenge Maßstäbe an die Aufklärungspflicht anlässlich einer Fahrzeuginspektion bei Fälligkeit des Zahnriemenwechsels, NZV 2019, 366 (Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg vom 19.12.2018, Az. 1 U 107/18).

Voraussetzungen für den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, NZV 2019, 269 (Anmerkung zum Urteil des AG Dortmund vom 08.10.2018, Az. 729 OWi-252 Js 1513/18-250/18).

Das Sachverständigenverfahren gemäß den AKB hält einer AGB-Kontrolle stand, NZV 2019, 149 (Anmerkung zum Urteil des LG Düsseldorf vom 24.07.2018, Az. 9 O 372/17).

Paradigmenwechsel im Schadensrecht – Ist die fiktive Abrechnung bald Geschichte?, NZV 2019, 91 (Anmerkung zum Urteil des LG Darmstadt vom 05.09.2018, Az. 23 O 386/17).

„Rechts vor links“ versus besondere Sorgfaltspflichten beim Verlassen eines Parkhauses, NZV 2019, 42 (Anmerkung zum Beschluss des KG Berlin vom 09.07.2018, Az. 25 U 159/17).

Keine Erstattung fiktiver Verbringungskosten und keine Nutzungsausfallentschädigung ohne tatsächlich eingetretenen Nutzungsausfall, NZV 2018, 580 (Anmerkung zum Beschluss des KG Berlin vom 27.06.2018, Az. 25 U 155/17).

Ein Taschenrechner ist kein elektronisches Gerät iSd § 23 I a StVO, NZV 2018, 533 (Anmerkung zum Beschluss des OLG Oldenburg vom 25.06.2018, Az. 2 Ss (OWi) 175/18).

Der Begriff „Vorfahrt“ erfordert wenigstens ein Mindestmaß an Bewegung, NZV 2018, 479 (Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 03.05.2018, Az. 4 RBs 117/18).

Erstattungsfähigkeit eines KFZ-Sicherheitspakets; 1,8 Geschäftsgebühr bei verzögerter Regulierung, NZV 2018, 385 (Anmerkung zum Urteil des AG Tostedt vom 12.4.2018, Az. 18 C 170/18);

JOHANNES ROMAN WEBER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

weber@koch-fahs.de

Johannes Roman Weber

Johannes R. Weber ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht im Schwerpunkt in den Facetten des Verkehrsrechts im Hause tätig. Dies betrifft sowohl die Schadensregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnisrecht, als auch juristisch-wirtschaftliche Beratung von Unternehmen des Kfz-Gewerbes. Weiterhin vertritt er Mandanten im allgemeinen Zivilrecht sowie Medienrecht. Auch das Transport- und Speditionsrecht zählt zu seinem Schwerpunkt.

Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und im deutschen Anwaltsverein.

Geb. am 16.12.1981 in Hamburg, Abitur 2001 in Hamburg, Zivildienst von 2001 bis 2002, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg beendet mit dem 1. Staatsexamen 2011, juristische Mitarbeit in einer Kanzlei im Neuen Wall in Hamburg, Referendariat in Hamburg, 2. Staatsexamen 2015, als Rechtsanwalt zugelassen seit 2015. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht.

ANDRE ERICHSEN
Rechtsanwalt

erichsen@koch-fahs.de

Andre Erichsen

Herr Rechtsanwalt Andre Erichsen ist bei uns schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht tätig. Dies umfasst insbesondere die zivilrechtliche Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall. Auch das Kaufrecht gehört zu seinen zivilrechtlichen Schwerpunkten. Aufgrund seiner zurückliegenden Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft und im Nachgang als Strafverteidiger hat Herr Rechtsanwalt Erichsen jedoch auch eine umfangreiche Erfahrung in Straf- und Bußgeldverfahren gewonnen, welche er mit Leidenschaft gewinnbringend für Sie einsetzt.  Herr Rechtsanwalt Erichsen berät Sie auch gerne im Fahrerlaubnisrecht oder anderen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Erichsen ist Mitglied des Deutschen Verkehrsgerichtstages.

Geb. am 19.06.1989 in Hamburg-Harburg, Abitur 2009 in Hamburg-Harburg, Studium der Rechtswissenschaften von 2009-2016 an der Universität Hamburg, 2016-2018 Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Celle, 2. Staatsexamen im September 2018, Rechtsanwaltszulassung im Januar 2019, zweijährige Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg und seit Oktober 2022 ausschließlich wieder als Rechtsanwalt tätig. Herr Rechtsanwalt Erichsen hat den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht absolviert.

Assistenz

Unsere Assistenz im Notariat, im Anwaltsbereich sowie in der Unfall­schadens­abwicklung

Im Notariat für Sie da:

Jessica Rohrer
Notarfachangestellte

04181 9320-45
rohrer@koch-fahs.de

Simone Prigge
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

04181 9320-50
prigge@koch-fahs.de

Susanne Thielert
Rechtsanwalts-fachangestellte

04181 9320-39
thielert@koch-fahs.de

Im Anwaltsbereich für Sie da:

Kirsten Barz
Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte

04181 9320-44
barz@koch-fahs.de

Katharina Lück
Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte und Rechtsfachwirtin

04181 9320-52
lueck@koch-fahs.de

Gila Nagels
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

04181 9320-59
nagels@koch-fahs.de

Im Bereich Unfallschadensabwicklung für Sie da:

Juliane Henkel
Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte

04181 9320-55
henkel@koch-fahs.de

Katrin Klemm
Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte

04181 9320-43
klemm@koch-fahs.de

Julia Thomé
Volljuristin (Assessorin)

04181 9320-47
thome@koch-fahs.de

Andrea Kaminski
Versicherungskauffrau

04181 9320-51
kaminski@koch-fahs.de

Am Empfang und im Bereich Büroorganisation für Sie da:

Anja Börner
Bürokauffrau

04181 9320-54
boerner@koch-fahs.de

Mona Prigge
Bürokauffrau

04181 9320-42
m.prigge@koch-fahs.de

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Nachstehend finden Sie verschiedene Formulare als PDF zum Download. Bitte schicken Sie diese ausgefüllt und unterschrieben an unsere Adresse per E-Mail, per Fax oder postalisch zurück:

HARRE & KOCH-FAHS
Rechtsanwälte und Notare
Innungsstraße 9
21244 Buchholz i.d.N.

Telefax 0 41 81 / 93 20 – 93
info@koch-fahs.de

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Telefon 0 41 81 / 93 20 – 0
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
Von 8:00 – 12:30 Uhr
und 13:30 – 17:00 Uhr

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